Förderung für Photovoltaik und Batteriespeicher in Deutschland (2026)
Die wichtigsten steuerlichen Regeln und Förderungen für Käufer von Solarmodulen, Wechselrichtern und Batteriespeichern in Deutschland, praxisnah zusammengefasst: was heute gilt, unter welchen Bedingungen und was noch offen ist. Jeden Punkt haben wir zum angegebenen Datum anhand der unten aufgeführten Quellen geprüft. Die Regeln ändern sich gerade – sprechen Sie vor Ihrer Entscheidung mit Ihrem Steuerberater.
0% Umsatzsteuer auf PV-Anlagen und Speicher (§ 12 Abs. 3 UStG)
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage ein Steuersatz von 0%. Dazu gehören die wesentlichen Komponenten wie Wechselrichter, Montagesysteme, Energiemanagementsysteme und Notstromtechnik sowie Speicher, die Strom aus den Modulen speichern; auch die Installation ist begünstigt.
Die Anlage muss auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden installiert werden. Liegt die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bei höchstens 30kW (peak), gilt diese Voraussetzung als erfüllt.
- Begünstigt ist nur die Lieferung an den Betreiber der Anlage, also an den, der sie im Marktstammdatenregister eintragen muss.
- Als Nachweis genügt eine schriftliche Erklärung des Käufers, dass er Betreiber ist und das Gebäude die Voraussetzungen erfüllt oder die Leistung höchstens 30kW beträgt.
- Miete, Wartung und andere eigenständige Leistungen unterliegen dem Regelsteuersatz.
- Bei SolarGear.eu: Vermerken Sie in Ihrer Anfrage, dass Sie Betreiber der Anlage sind; den anwendbaren Steuersatz klären wir im Angebot.
Einkommensteuer: steuerfrei bis 30kWp (§ 3 Nr. 72 EStG)
Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb kleiner PV-Anlagen sind von der Einkommensteuer befreit. Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gilt die Grenze von 30kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten, für Anlagen, die ab 2025 in Betrieb gehen oder erweitert werden; insgesamt dürfen es pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft höchstens 100kW sein.
Die Befreiung ist verpflichtend. Im Gegenzug können Kosten und Abschreibungen der Anlage nicht steuerlich geltend gemacht werden.
- Für Gewerbesteuer gilt eine Befreiung bis 30kW (§ 3 Nr. 32 GewStG).
EEG-Einspeisevergütung 2026
Für Anlagen, die ab dem 1. August 2026 in Betrieb gehen, gelten laut Bundesnetzagentur-Werten (zusammengestellt von DGS und ADAC) diese Sätze: bei Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) 7,70 ct/kWh bis 10kWp, 6,66 ct/kWh für den Anteil von 10 bis 40kWp und 5,44 ct/kWh von 40 bis 100kWp; bei Volleinspeisung 12,22 ct/kWh bis 10kWp und 10,24 ct/kWh darüber. Bei Anlagen über 10kWp ergibt sich ein gewichteter Mischsatz.
Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme. Der Satz gilt dann für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme; die Sätze für Neuanlagen sinken alle sechs Monate (1. Februar und 1. August) um 1%.
- Volleinspeisung muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden.
- Unsicher ist, bis wann diese Sätze gelten: Die DGS nennt voraussichtlich den 31. Dezember 2026, die ADAC-Tabelle den 31. Januar 2027. Das hängt von der EEG-Reform ab (siehe unten).
Solarspitzengesetz: Regeln für Neuanlagen seit 25. Februar 2025
Für neue Anlagen ab 2kWp gibt es keine Einspeisevergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise; diese Zeiträume werden an das Ende des 20-jährigen Vergütungszeitraums angehängt.
Solange kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) mit Steuerbox eingebaut ist, darf eine neue Anlage (laut ADAC von 2 bis 100kWp, Steckersolargeräte ausgenommen) höchstens 60% ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen. Ein Batteriespeicher hilft, den Mittagsüberschuss aufzunehmen, statt ihn abzuregeln.
- Strom, der im Speicher zwischengespeichert und später eingespeist wird, wird wie direkt eingespeister Solarstrom vergütet (laut Verbraucherzentrale).
- Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Speicher nicht mit dem ersten Überschuss am Morgen vollzuladen, damit er zur Mittagsspitze noch Platz hat.
Geplante EEG-Reform 2027: noch nicht beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Entwurf zur Änderung des EEG beschlossen (Drucksache 21/7867). Er sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen ab dem 1. Januar 2027 abzuschaffen; stattdessen soll es für bis zu 36 Monate eine befristete Übergangszahlung von rund 5,2 ct/kWh geben, mit sinkenden Leistungsgrenzen in den Folgejahren, und die Einspeiseleistung neuer Dachanlagen soll auf 50% begrenzt werden.
Nach dem Stand unserer Quellen (Anfang Oktober 2026) waren die zweite und dritte Lesung im Bundestag noch offen. Die Einzelheiten können sich also noch ändern.
- Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten nach Angaben von Verbraucherzentrale und ADAC die heutige Vergütung für 20 Jahre.
- Wer die heutige Vergütung sichern möchte, sollte den Inbetriebnahmetermin mit Installateur und Netzbetreiber früh planen.
KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“
Die KfW finanziert mit dem Programm 270 Photovoltaikanlagen einschließlich Batteriespeicher, bei PV-Anlagen auch eine Dachsanierung. Privatpersonen können den Kredit nutzen, wenn sie einen Teil des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen.
Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten, mit bis zu 30 Jahren Laufzeit und bis zu 5 tilgungsfreien Anfangsjahren. Den Antrag stellt Ihre Bank vor Beginn des Vorhabens.
- Es ist ein Kredit, kein Zuschuss; der Zinssatz hängt von Laufzeit und Bonität ab – aktuelle Konditionen unter kfw.de/270.
- Für Kreditbeträge, die nach sechs Monaten noch nicht abgerufen sind, fällt eine Bereitstellungsprovision an.
Was wir nicht geprüft haben
Manche Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderprogramme für Photovoltaik oder Speicher. Diese deckt die Seite nicht ab: Fragen Sie bei Ihrer Kommune oder Ihrer regionalen Energieagentur nach.
Wichtiger Hinweis Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Regeln und Fördersätze ändern sich; klären Sie Ihren Fall vor dem Kauf mit Ihrem Steuerberater, Ihrem Netzbetreiber und Ihrer Bank.
Quellen
- BMF-Schreiben vom 27. Februar 2023: Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (Kopie beim Bayerischen Landesamt für Steuern)lfst.bayern.de
- Solar Cluster Baden-Württemberg: Faktenblatt Photovoltaik und Steuerrecht für private Anlagenbetreibende (Stand Februar 2025)solarcluster-bw.de
- Verbraucherzentrale: EEG 2023/24 – Was heute für Photovoltaik-Anlagen gilt (Stand 1. August 2026)verbraucherzentrale.de
- Verbraucherzentrale Hamburg: Solarspitzen, Fördergelder – neue Regeln für Photovoltaikanlagen (Stand 9. September 2025)vzhh.de
- DGS: Arbeitshilfe EEG-Vergütungssätze für PV-Anlagen ab 01.08.2026 (Stand 5. August 2026)dgs.de
- ADAC: Einspeisevergütung – Förderung für Strom aus der PV-Anlage 2026 & 2027 (Stand 1. September 2026)adac.de
- EMA Energiewelt: PV-Einspeisevergütung ist zum 1. August 2026 gesunken (aktualisiert 9. Oktober 2026)ema-energiewelt.de
- NWB Experten-Blog: EEG-Novelle 2027 – Dunkle Zeiten für den Solarausbau (3. August 2026)nwb-experten-blog.de
- KfW: Produktinfo Erneuerbare Energien – Standard (270)kfw.de
- co2online Fördermittelcheck: KfW-Programm Erneuerbare Energien „Standard“ – Photovoltaik (270)co2online.de